§ 7 - ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 (ERP-WPG 2018 k.a.Abk.)

G. v. 08.03.2018 BGBl. I S. 343 (Nr. 9); zuletzt geändert durch § 7 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2213
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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§ 7 Inkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 16. März 2018 ERP-WPG 2017 § 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.



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