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III. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 14.03.2018 BGBl. I S. 374 (Nr. 10)
Geltung ab 17.03.2018; FNA: 1103-4-26 Bundesregierung
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III.



Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht, für die Stadtentwicklungsangelegenheiten der Raumordnung sowie für den demografischen Wandel;

2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Zuständigkeiten für Raumordnung, für den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz, für die Europäische Raumentwicklungspolitik und den territorialen Zusammenhalt sowie für den demografischen Wandel.

Die Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.