Änderung Anlage II EEMD-ZV vom 01.02.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage II EEMD-ZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.02.2020 geltenden Fassung
Anlage II EEMD-ZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 329
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage II Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)


(Text neue Fassung)

Anlage II Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)


vorherige Änderung

(Text hier nicht wiedergegeben, siehe oben Link zum Bundesanzeiger)



(siehe angehängtes PDF)

(heute geltende Fassung) 



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