Schlussformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen (3. NeustBBVVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.03.2018 BAnz AT 28.03.2018 V2; Geltung ab 01.04.2018

Schlussformel



Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte



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