interne Verweise§ 10 AltGZustAnO Örtliche Zuständigkeit ... Für die Aufgaben nach den §§ 2 bis 4 ist, vorbehaltlich des Absatzes 2, das Service-Center Dresden zuständig. (2) ... Dresden zuständig. (2) Für die nach den §§ 2 bis 4 den Service-Centern übertragenen Aufgaben des Bundesministeriums der Verteidigung ist ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13008/v211714.htm