Berichtigung des Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben (UmwRGuaÄndG 2017Ber k.a.Abk.)

B. v. 11.04.2018 BGBl. I S. 471 (Nr. 13); Geltung ab 02.06.2017
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 2. Juni 2017 UmwRGuaÄndG 2017 Artikel 12, MBPlG § 2

Das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 12 Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Nummer 1" durch die Angabe „§ 2 Nummer 2" ersetzt.

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Im Auftrag Jochen Ritter



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