Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße (TechKontrollVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 20 des Straßenverkehrsgesetzes, der durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 134).



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