Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.05.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV)

V. v. 18.05.2018 BGBl. I S. 618, 2020 I S. 135; aufgehoben durch § 3 V. v. 17.03.2020 BGBl. I S. 523, 1208
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 900-10-4-55 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
|

§ 1 Postnachfolgeunternehmen



Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wird als Postnachfolgeunternehmen bestimmt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed