Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.05.2020 aufgehoben
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Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV)

V. v. 18.05.2018 BGBl. I S. 618, 2020 I S. 135; aufgehoben durch § 3 V. v. 17.03.2020 BGBl. I S. 523, 1208
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 900-10-4-55 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Eingangsformel
§ 1 Postnachfolgeunternehmen
§ 2 Beamtinnen und Beamte
§ 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 38 Absatz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der vertretungsberechtigten Organe der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG:

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§ 1 Postnachfolgeunternehmen



Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wird als Postnachfolgeunternehmen bestimmt.

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§ 2 Beamtinnen und Beamte



(1) 1Mit der Eintragung der Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG werden die Beamtinnen und Beamten, die am Tag zuvor bei der Deutschen Postbank AG beschäftigt waren, bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG beschäftigt. 2Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, die mit Wirkung vom Tag der Eintragung versetzt worden sind oder deren Beamtenverhältnis mit Ablauf des Vortages geendet hat.

(2) 1Beschäftigt im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind auch solche Beamtinnen und Beamte, die durch Entscheidung der Deutschen Postbank AG beurlaubt oder abgeordnet worden sind oder denen eine Tätigkeit bei einem privaten Unternehmen oder einer Einrichtung ohne Dienstherrenfähigkeit zugewiesen worden ist. 2Die Maßnahmen bleiben im Übrigen unberührt.

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§ 3 Inkrafttreten


§ 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem die Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eingetragen wird. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 4. Februar 2020 (BGBl. I S. 135) erfolgte die Eintragung im Handelsregister am 25. Mai 2018.


Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen B. v. 4. Februar 2020 BGBl. I S. 135 m.W.v. 12. Februar 2020

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz



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