Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der PBNUBestV am 12.02.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 12. Februar 2020 durch Bekanntmachung der PBNUBestVBek geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PBNUBestV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

PBNUBestV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.02.2020 geltenden Fassung
PBNUBestV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.02.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 04.02.2020 BGBl. I S. 135
(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem die Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eingetragen wird. *)

(Text alte Fassung)


---
*) Anm. d. Red.: Nach verschiedenen Pressemeldungen erfolgte die Eintragung im Handelsregister am 25. Mai 2018.

(Text neue Fassung)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 4. Februar 2020 (BGBl. I S. 135) erfolgte die Eintragung im Handelsregister am 25. Mai 2018.