Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHVNB2018Ber k.a.Abk.)

B. v. 18.05.2018 BGBl. I S. 619 (Nr. 17); Geltung ab 13.07.2017
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 13. Juli 2017 Tier-LMHVNB 2018 Tier-LMHV Eingangsformel (neu)

In der Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 18. April 2018 (BGBl. I S. 480) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

Dem Titel der Verordnung sind folgende Fußnoten anzufügen:

 
„*
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. L 125 vom 23.5.1996, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/20/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 234) geändert worden ist.

**
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

***
Die Verpflichtung aus Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55; L 226 vom 25.6.2004, S. 22) ist beachtet worden."

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Schlussformel



Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Dr. Kobelt



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