Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung (1. MechatronikerAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.06.2018 BGBl. I S. 818 (Nr. 20); Geltung ab 01.08.2018
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Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung in der vom 1. August 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. MechatronikerAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. MechatronikerAusbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung
B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1057
Bekanntmachung MechatronikerAusbVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 7. Juni 2018 (BGBl. I S. 818 ) wird nachstehend der Wortlaut der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung in der ab dem 1. August ...


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