Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPOÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2018 EGZPO § 26

In § 26 Nummer 8 Satz 1 des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3147) geändert worden ist, wird die Angabe „30. Juni 2018" durch die Angabe „31. Dezember 2019" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Katarina Barley

 
Anzeige