Artikel 3 - Verordnung zur Neuregelung des Auslandstrennungsgeldrechts und zur Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung (ATGNRV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2019 ATGV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Auslandstrennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998 (BGBl. I S. 189), die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.



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