Bekanntmachung der Neufassung der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung (MechatronikerAusbVNB k.a.Abk.)

B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 1057 (Nr. 23); Geltung ab 01.08.2018
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. August 2018 MechatronikerAusbV § 6, § 7

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 7. Juni 2018 (BGBl. I S. 818) wird nachstehend der Wortlaut der Mechatroniker-Ausbildungsverordnung in der ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. August 2011 in Kraft getretene Verordnung vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1516, 1888),

2.
den am 1. August 2018 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.

(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Mechatroniker-Ausbildungsverordnung - MechatronikerAusbV)

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Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Nussbaum



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