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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (BtMRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Präimplantationsdiagnostikverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 13. Juli 2018 PIDV § 7, § 8

Die Präimplantationsdiagnostikverordnung vom 21. Februar 2013 (BGBl. I S. 323) wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

2.
In § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" jeweils durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

 
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