Die
Präimplantationsdiagnostikverordnung vom
21. Februar 2013 (BGBl. I S. 323) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.
- 2.
- In § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" jeweils durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.