Die
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom
7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350, 1470), die zuletzt durch
Artikel 28 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 10 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Sätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- b)
- Die Sätze 3 und 4 werden die Sätze 1 und 2.
- 2.
- § 22 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
- „5.
- entgegen § 7 Absatz 2 Satz 2 oder § 10 Absatz 3 Satz 2 Spielzeug auf dem Markt bereitstellt oder".
Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146