Zitierungen von § 8a Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a AuslPflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuslPflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AuslPflVG Notwendigkeit und Nachweis des Versicherungsschutzes
... Sie ist auf Verlangen den zuständigen Beamten zur Prüfung auszuhändigen. § 8a bleibt unberührt. (3) Besteht keine diesem Gesetz entsprechende ...
§ 9 AuslPflVG Straftaten
... Pflichten eines Haftpflichtversicherers auch nicht nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b oder § 8a Abs. 1 von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
Artikel 1 V. v. 08.05.1974 BGBl. I S. 1062; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Sonstige
Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
V. v. 30.08.2012 BGBl. I S. 1888
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
V. v. 14.11.2019 BGBl. I S. 1623
Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
V. v. 26.03.2010 BGBl. I S. 398
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 297 9. ZustAnpV Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
...  In § 7 Buchstabe a und c, § 7a Satz 1, § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 8a Abs. 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 496 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
...  In § 7 Buchstabe a und c, § 7a Satz 1, § 8 Absatz 1 und 2 sowie § 8a Absatz 1 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische ...


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