Zitierungen von § 2 Lkw-MautV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 Lkw-MautV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Lkw-MautV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 Lkw-MautV Manuelles Mauterhebungssystem (vom 07.12.2023)
... erfolgt, hat der Mautschuldner die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. (3) Der Mautschuldner hat die ... (3) Der Mautschuldner hat die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1 bis 6 wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben (Einbuchung). (4) Bei der ...
§ 5 Lkw-MautV Automatisches Mauterhebungssystem (vom 07.12.2023)
... hat bei der Anmeldung die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Diese Daten sind im ... Sinne des § 16 Absatz 2 des Mautsystemgesetzes gleich. (2) Änderungen der in § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 genannten Tatsachen hat der Mautschuldner dem Betreiber oder seinem Anbieter nach den §§ ...
§ 6 Lkw-MautV Nachweis der Richtigkeit der mautrelevanten Tatsachen (vom 07.12.2023)
... und Mobilität die Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 sowie die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut gegenüber dem Bundesamt für ... ob der Nachweis der Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 4, 5 und 6 erbracht worden ist, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität diese auf Antrag ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2700
Artikel 1 1. Lkw-MautVÄndV Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
... vom 25. Juni 2018 (BGBl. I S. 1156) wird wie folgt geändert: 1. § 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. die Gewichtsklasse und die Anzahl der Achsen des ...

Verordnung zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4619
Artikel 4 MautRÄndV Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
... 2018 (BGBl. I S. 2700) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Nummer 6 werden die Wörter „eingebauten oder im Fahrzeug angebrachten" durch das Wort ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Lkw-Maut-Verordnung
V. v. 01.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 341
Artikel 1 2. Lkw-MautVÄndV
... Nachweise über die für die Maut maßgeblichen Tatsachen und". 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 5 wird durch folgende Nummern 5 und 6 ... erfolgt, hat der Mautschuldner die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben." c) Absatz 3 wird wie ... Der Mautschuldner hat die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1 bis 6 wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben (Einbuchung)." 5. § ... hat bei der Anmeldung die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Diese Daten sind im Fahrzeuggerät ... Die Absätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Änderungen der in § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 genannten Tatsachen hat der Mautschuldner dem Betreiber oder seinem Anbieter nach den §§ ... und Mobilität die Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1, 4, 5 und 6 sowie die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut gegenüber dem Bundesamt für ... ob der Nachweis der Richtigkeit der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 4, 5 und 6 erbracht worden ist, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität diese auf Antrag ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed