Zitierungen von § 18 EIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 EIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 EIGV Zwischenzustände und zwischenzeitliche Betriebsaufnahme (vom 24.06.2020)
... durch den Inbetriebnahmeverantwortlichen oder, falls ein Inbetriebnahmeverantwortlicher nicht nach § 18 Absatz 4 bestellt worden ist, durch einen anderen Mitarbeiter nach § 18 Absatz 4 erstellt worden ... nicht nach § 18 Absatz 4 bestellt worden ist, durch einen anderen Mitarbeiter nach § 18 Absatz 4 erstellt worden ...
§ 30 EIGV Pflichten bei Maßnahmen zur Aufrüstung oder Erneuerung (vom 24.06.2020)
... Zugsicherung und Signalgebung sowie die übrige Eisenbahninfrastruktur § 16 Absatz 1 und § 18 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 und Absatz 5 entsprechend. Die Unterlagen sind dem Eisenbahn-Bundesamt nicht vorzulegen.  ...
Anlage 6 EIGV (zu § 18 Absatz 1 und § 21) Unterlagen zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung (vom 24.06.2020)
 
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Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... Zeitaufwand 7.12 Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall § 18 Absatz 5 Satz 4 EIGV nach Zeitaufwand 7.13 Genehmigung der Inbetriebnahme ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270
Artikel 2 13. ERErluÄndV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... Zeitaufwand 7.13 Genehmigung einer Fahrzeugserie § 18 Abs. 2 EIGV nach Zeitaufwand 7.14 Genehmigung einer Fahrzeugvariante ...

Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
... Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nicht anzuwenden sind § 18 Antrag auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung und Pflichten des Antragstellers  ... § 16 Absatz 1 Satz 2 und 3 Nummer 2 bis 7 sowie Absatz 3 und 4. § 18 Antrag auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung und Pflichten des Antragstellers  ... durch den Inbetriebnahmeverantwortlichen oder, falls ein Inbetriebnahmeverantwortlicher nicht nach § 18 Absatz 4 bestellt worden ist, durch einen anderen Mitarbeiter nach § 18 Absatz 4 erstellt worden ... nicht nach § 18 Absatz 4 bestellt worden ist, durch einen anderen Mitarbeiter nach § 18 Absatz 4 erstellt worden sind." 10. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... Zugsicherung und Signalgebung sowie die übrige Eisenbahninfrastruktur § 16 Absatz 1 und § 18 Absatz 4 Nummer 1 bis 4 und Absatz 5 entsprechend. Die Unterlagen sind dem Eisenbahn-Bundesamt nicht vorzulegen." c) ... „§ 9 Absatz 1 Satz 1, § 10, § 14 Absatz 2 Satz 1, § 16 Absatz 5, § 18 Absatz 2 , § 19 Absatz 2 oder 3 Satz 2, § 20 Absatz 2, 3 oder 4 Satz 1 oder § 21 Absatz ... oder nicht rechtzeitig macht,". bb) In Nummer 2 werden die Wörter „ § 18 Absatz 5 Satz 5 oder" gestrichen. cc) Nummer 3 wird aufgehoben. dd) Die bisherigen ... Wörter „(zu § 22 Absatz 2 und § 23)" durch die Wörter „(zu § 18 Absatz 1 und § 21)" ersetzt. b) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 3 ESiVEV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... Zeitaufwand 7.11 Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall § 18 Abs. 5 Satz 4 EIGV nach Zeitaufwand 7.12 Genehmigung der Inbetriebnahme ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... Zeitaufwand 7.11 Erteilung einer Zustimmung im Einzelfall § 18 Abs. 5 Satz 4 EIGV nach Zeitaufwand 7.12 Genehmigung der Inbetriebnahme ...


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