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Zitierungen von § 29 EIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 EIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 EIGV Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen, die die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen (vom 24.06.2020)
...  (4) Führen die ergriffenen Maßnahmen nach Absatz 2 oder die Verpflichtung nach § 29 Absatz 1 nicht zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen und führt dieser Umstand zu einem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Anlage 3 ERegG (zu § 19) Inhalt der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (vom 18.06.2021)
... in diesem Abschnitt müssen, auf Jahresbasis, mit den Eisenbahninfrastrukturregistern nach § 29 Absatz 3 der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung im Einklang stehen oder auf diese verweisen. 2. Einen Abschnitt mit einer Darlegung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... durch die Wörter „Eisenbahninfrastrukturregistern nach § 29 Absatz 3 der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung " ersetzt. 55. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer ...

Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
... von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen § 29 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für ... (4) Führen die ergriffenen Maßnahmen nach Absatz 2 oder die Verpflichtung nach § 29 Absatz 1 nicht zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen und führt dieser Umstand zu einem ... 3. ihn vom Markt nehmen lassen oder 4. ihn zurückrufen." 15. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... beginnt und endet." d) Der Absatz 3 wird Absatz 4. 16. Nach § 29 wird folgender § 29a eingefügt: „§ 29a Prüfungen vor der ...
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