Zitierungen von § 42 EIGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 EIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EIGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270
Artikel 2 13. ERErluÄndV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... Vorschriften ohne bis- herige Registrierungspflicht in Betrieb genommen worden sind § 42 Abs. 6 EIGV 8 Euro je Fahr- zeug. 2. Dem Teil III werden ...

Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
...  Teil 7 Schlussbestimmungen § 41 Ordnungswidrigkeiten § 42 Übergangsvorschriften § 43 Befristung Anlage 1 Umsetzung von ... dd) Die bisherigen Nummern 4 bis 6 werden die Nummern 3 bis 5. 26. § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Übergangsvorschriften (1) ... 6 werden die Nummern 3 bis 5. 26. § 42 wird wie folgt gefasst: „ § 42 Übergangsvorschriften (1) Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen haben ... ausschließlich auf Grenzbetriebsstrecken betrieben werden." 27. Dem § 42 wird folgender § 43 angefügt: „§ 43 Befristung § ...
Artikel 3 ESiVEV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... ohne bisherige Registrierungspflicht in Betrieb genommen worden sind § 42 Abs. 1 EIGV 8 Euro je Fahrzeug". 2. Nach Teil III wird ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... ohne bisherige Registrierungspflicht in Betrieb genommen worden sind § 42 Abs. 1 EIGV 8 Euro je Fahrzeug Abschnitt 8 Individuell ...


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