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Zitierungen von § 13 StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 StVollzG Entlassungsvorbereitung
... Sonderurlaub bis zu einer Woche gewährt werden. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend. (4) Freigängern (§ 11 ... Sonderurlaub bis zu sechs Tagen im Monat gewährt werden. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend. Absatz 3 Satz 1 findet keine ...
§ 29 StVollzG Überwachung des Schriftwechsels
... § 11 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 zweiter Halbsatz oder Urlaub gemäß § 13 oder § 15 Abs. 3 gewährt worden sind und ein Grund, der den Anstaltsleiter nach § ...
§ 35 StVollzG Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlaß
... darf sieben Tage im Jahr nicht übersteigen. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend. (2) Der Urlaub nach Absatz 1 wird nicht auf ...
§ 36 StVollzG Gerichtliche Termine
... und keine Entweichungs- oder Mißbrauchsgefahr (§ 11 Abs. 2) besteht. § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend. (2) Wenn ein Gefangener zu einem ...
§ 42 StVollzG Freistellung von der Arbeitspflicht
... angerechnet. (2) Auf die Zeit der Freistellung wird Urlaub aus der Haft (§§ 13 , 35) angerechnet, soweit er in die Arbeitszeit fällt und nicht wegen einer ...
§ 43 StVollzG Arbeitsentgelt, Arbeitsurlaub und Anrechnung der Freistellung auf den Entlassungszeitpunkt
... Form von Urlaub aus der Haft gewährt wird (Arbeitsurlaub). § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 2 bis 5 und § 14 gelten entsprechend. (8) § 42 Abs. 3 gilt ...
§ 124 StVollzG Urlaub zur Vorbereitung der Entlassung
... der Entlassung Sonderurlaub bis zu sechs Monaten gewähren. § 11 Abs. 2 und § 13 Abs. 5 gelten entsprechend. (2) Dem Beurlaubten sollen für den Urlaub Weisungen ...
§ 130 StVollzG Anwendung anderer Vorschriften (vom 26.11.2019)
... gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126) entsprechend, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ...
§ 167 StVollzG Grundsatz (vom 17.12.2019)
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 ...
§ 171 StVollzG Grundsatz (vom 17.12.2019)
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 2 UHaftRÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt. 4. In ... und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt. 4. In § 171 werden nach dem Wort „gelten" die ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 7 JStrRAnpG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 findet nur in ... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 14 StV-DSAnpUG-EU Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... ersetzt. 4. In § 130 werden die Wörter „(§§ 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 ... 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126)" ersetzt. 5. § 166 Absatz 2 wird wie folgt ... eingefügt. 7. In § 167 Satz 1 werden die Wörter „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. ... „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 ... 2 bis 121)" ersetzt. 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie ... 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121)" ersetzt. 9. Die Überschrift des Fünften Titels ...