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Zitierungen von § 43 StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 StVollzG Ausbildungsbeihilfe
... wird nicht berührt. (2) Für die Bemessung der Ausbildungsbeihilfe gilt § 43 Abs. 2 und 3 entsprechend. (3) Nimmt der Gefangene während der Arbeitszeit ...
§ 45 StVollzG Ausfallentschädigung
...  (4) Die Ausfallentschädigung darf 60 vom Hundert der Eckvergütung nach § 43 Abs. 1 nur dann unterschreiten, wenn der Gefangene das Mindestentgelt des § 43 Abs. 2 vor der ... nach § 43 Abs. 1 nur dann unterschreiten, wenn der Gefangene das Mindestentgelt des § 43 Abs. 2 vor der Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht erreicht hat. (5) ...
§ 48 StVollzG Rechtsverordnung (vom 08.09.2015)
... Wirtschaft und Energie mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der §§ 43 bis 45 Rechtsverordnungen über die Vergütungsstufen zu ...
§ 93 StVollzG Ersatz von Aufwendungen
... dieser Forderungen kann auch ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 43 Abs. 2 übersteigender Teil des Hausgeldes (§ 47) in Anspruch genommen werden.  ...
§ 121 StVollzG Kosten des Verfahrens (vom 01.06.2013)
... den §§ 109ff. kann auch ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 43 Abs. 2 übersteigender Teil des Hausgeldes (§ 47) in Anspruch genommen ...
§ 130 StVollzG Anwendung anderer Vorschriften (vom 26.11.2019)
... gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126) entsprechend, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ...
§ 133 StVollzG Selbstbeschäftigung. Taschengeld
... (2) Das Taschengeld (§ 46) darf den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 43 Abs. 2 im Monat nicht ...
§ 167 StVollzG Grundsatz (vom 17.12.2019)
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 ...
§ 171 StVollzG Grundsatz (vom 17.12.2019)
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen ...
§ 176 StVollzG Jugendstrafanstalten
... des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die Akkord- und Fließarbeit ein nach § 43 Abs. 2 und 3 zu bemessendes Arbeitsentgelt. Übt er eine sonstige zugewiesene ... 1, soweit dies der Art seiner Beschäftigung und seiner Arbeitsleistung entspricht. § 43 Abs. 5 bis 11 gilt entsprechend. (2) (zukünftig in Kraft) (3) Wenn ...
§ 177 StVollzG Untersuchungshaft
... Arbeit, Beschäftigung oder Hilfstätigkeit aus, so erhält er ein nach § 43 Abs. 2 bis 5 zu bemessendes und bekannt zu gebendes Arbeitsentgelt. Der Bemessung des ... nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu Grunde zu legen (Eckvergütung). § 43 Abs. 6 bis 11 findet keine Anwendung. Für junge und heranwachsende Untersuchungsgefangene ...
§ 199 StVollzG Übergangsfassungen
... dieser Forderungen kann auch ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 43 Abs. 2 übersteigender Teil des Hausgeldes (§ 47) in Anspruch genommen werden.  ...
§ 200 StVollzG Höhe des Arbeitsentgelts
... Bemessung des Arbeitsentgelts nach § 43 sind 9 vom Hundert der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gefangenen-Beitragsverordnung
V. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 430; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2848
§ 1 GefBeitrV Berechnungsgrundlagen
... Kalenderjahres Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausfallentschädigung (§§ 43 bis 45, 176 und 177 des Strafvollzugsgesetzes) erhalten oder Ausbildungsbeihilfe nur wegen des ...

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 82 SGB VII Regelberechnung (vom 03.05.2011)
... günstiger ist. (3) Arbeitsentgelt und Ausbildungsbeihilfe nach den §§ 43 und 44 des Strafvollzugsgesetzes gelten nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Absätze 1 und ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 26 SGB III Sonstige Versicherungspflichtige (vom 01.01.2024)
... 4. Gefangene, die Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausfallentschädigung ( §§ 43 bis 45, 176 und 177 des Strafvollzugsgesetzes) erhalten oder Ausbildungsbeihilfe nur wegen des ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 454 StPO Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (vom 25.07.2015)
...  Das Gericht entscheidet zugleich, ob eine Anrechnung nach § 43 Abs. 10 Nr. 3 des Strafvollzugsgesetzes ausgeschlossen wird. (2) Das Gericht ...

Strafvollzugsvergütungsordnung (StVollzVergO)
V. v. 11.01.1977 BGBl. I S. 57; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
§ 1 StVollzVergO Grundlohn (vom 01.01.2008)
... Der Grundlohn des Arbeitsentgelts (§ 43 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes) wird nach folgenden Vergütungsstufen festgesetzt:  ... V 125 vom Hundert der Eckvergütung nach § 43 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes. (3) Der Grundlohn nach Absatz 2 kann ... oder Anlernzeit darf der Grundlohn um höchstens 20 vom Hundert verringert werden. § 43 Abs. 3 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes bleibt ...
§ 3 StVollzVergO Arbeitsentgelt für arbeitstherapeutische Beschäftigung (vom 01.01.2008)
... ein Arbeitsentgelt nach § 43 Abs. 4 des Strafvollzugsgesetzes zu zahlen ist, beträgt es in der Regel 75 vom Hundert des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 2 UHaftRÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt. 4. In ... und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt. 4. In § 171 werden nach dem Wort „gelten" die ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 7 JStrRAnpG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 findet nur in ... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 14 StV-DSAnpUG-EU Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... ersetzt. 4. In § 130 werden die Wörter „(§§ 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 ... 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126)" ersetzt. 5. § 166 Absatz 2 wird wie folgt ... eingefügt. 7. In § 167 Satz 1 werden die Wörter „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. ... „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 ... 2 bis 121)" ersetzt. 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie ... 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121)" ersetzt. 9. Die Überschrift des Fünften Titels ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 6 2. JGGuaÄndG Änderung der Strafvollzugsvergütungsordnung
... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „(§ 43 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 43 Abs. 2 des ... „(§ 43 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 43 Abs. 2 des Strafvollzugsgesetzes)" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 43 Abs. 1 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 2 Satz 2 ... „§ 43 Abs. 1 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 werden ... ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 3 Satz 2 ... „§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 3 Satz 2 des Strafvollzugsgesetzes" ersetzt. 2. In § 3 werden die ... Strafvollzugsgesetzes" ersetzt. 2. In § 3 werden die Wörter „§ 43 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 4 des ... „§ 43 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes" durch die Wörter „§ 43 Abs. 4 des Strafvollzugsgesetzes" ersetzt. 3. § 5 wird aufgehoben.  ...