Zitierungen von § 176 StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 176 StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 177 StVollzG Untersuchungshaft
... 11 findet keine Anwendung. Für junge und heranwachsende Untersuchungsgefangene gilt § 176 Abs. 1 Satz 1 und 2 ...
§ 198 StVollzG Inkrafttreten
... - § 93 Abs. 2 - Inanspruchnahme des Hausgeldes - § 176 Abs. 2 und 3 - Ausfallentschädigung und Taschengeld im Jugendstrafvollzug - § ...
§ 199 StVollzG Übergangsfassungen
... Teil des Hausgeldes (§ 47) in Anspruch genommen werden. 5. § 176 Abs. 3 - Taschengeld im Jugendstrafvollzug - erhält folgende Fassung: (3) Wenn ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gefangenen-Beitragsverordnung
V. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 430; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2848
§ 1 GefBeitrV Berechnungsgrundlagen
... Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausfallentschädigung (§§ 43 bis 45, 176 und 177 des Strafvollzugsgesetzes) erhalten oder Ausbildungsbeihilfe nur wegen des Vorrangs von ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 26 SGB III Sonstige Versicherungspflichtige (vom 01.01.2024)
... die Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausfallentschädigung (§§ 43 bis 45, 176 und 177 des Strafvollzugsgesetzes) erhalten oder Ausbildungsbeihilfe nur wegen des Vorrangs von ...


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