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Zitierungen von § 171a StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 171a StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 334 AO Ersatzzwangshaft (vom 26.11.2019)
... sich nach den § 802g Abs. 2 und § 802h der Zivilprozessordnung und den §§ 171 bis 175 und 179 bis 186 des Strafvollzugsgesetzes. (4) Ist der Anspruch auf das ...

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 8 FixRÄndG Einschränkung eines Grundrechts
...  § 171a des Strafvollzugsgesetzes wird das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 1 FixRÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 171 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 171a Fixierung". 2. Der Überschrift des Vierzehnten Titels des Zweiten Abschnitts ... durch die Angabe „bis 121b," ersetzt. 7. Nach § 171 wird folgender § 171a eingefügt: „§ 171a Fixierung (1) Eine Fesselung, durch die ... 7. Nach § 171 wird folgender § 171a eingefügt: „ § 171a Fixierung (1) Eine Fesselung, durch die die Bewegungsfreiheit des Gefangenen ...
 
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