Artikel 2 - Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (8. AbwVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Abwasserabgabengesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 31. August 2018 AbwAG Anlage

Absatz 1 Satz 3 der Anlage zum Abwasserabgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Die Verfahren zur Bestimmung der Schädlichkeit des Abwassers entsprechen den Analyse- und Messverfahren nach den Nummern, die in Anlage 1 der Abwasserverordnung angegeben sind."



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