Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der GDBNDVerfSchVDV am 20.08.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 20. August 2021 durch Artikel 2 der BLRFoV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der GDBNDVerfSchVDV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

GDBNDVerfSchVDV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.08.2021 geltenden Fassung
GDBNDVerfSchVDV n.F. (neue Fassung)
in der am 20.08.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 3 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
    § 1 Studium
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
    § 2 Ziele des Studiums
    § 3 Dienstbehörden
    § 4 Ausbildungsbehörden
    § 5 Dienstaufsicht
    § 6 Erholungsurlaub
    § 7 Nachteilsausgleich
    § 8 Bewertung der Leistungen im Studium und in den Prüfungen
    § 9 Prüfende
    § 10 Abweichende Bewertungen
Teil 2 Auswahlverfahren
    § 11 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
    § 12 Auswahlkommission
    § 13 Teile des Auswahlverfahrens
    § 14 Festlegungen der Dienstbehörde
    § 15 Schriftlicher Teil
    § 16 Bestehen des schriftlichen Teils und Rangfolge
    § 17 Zulassung zum mündlichen Teil
    § 18 Mündlicher Teil
    § 19 Bestehen des mündlichen Teils
    § 20 Gesamtergebnis und Rangfolge
    § 21 Täuschung
Teil 3 Studium
    Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
       § 22 Dauer und Gliederung des Studiums
       § 23 Studienplan
       § 24 Leistungstests
       § 25 Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests
       § 26 Täuschung und Ordnungsverstoß bei Leistungstests
    Abschnitt 2 Fachstudien
       § 27 Studiengebiete des Grundstudiums
       § 28 Studiengebiete des Hauptstudiums
       § 29 Leistungstests im Hauptstudium
       § 30 Zeugnis über die Leistungstests im Hauptstudium, Rangpunktzahl der Leistungstests im Hauptstudium
    Abschnitt 3 Berufspraktische Studienzeiten
       § 31 Gliederung, Organisation und Durchführung
       § 32 Ausbildungsleitung
       § 33 Ausbildende
       § 34 Praktikumsordnungen
       § 35 Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
       § 36 Zeugnis über die Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen, Rangpunktzahl der Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen
       § 37 Ausbildungsplan für die Praktika
       § 38 Bewertung der Praktika
       § 39 Zeugnis über die Praktika, Rangpunktzahl der Praktika
Teil 4 Prüfungen
    Abschnitt 1 Zwischenprüfung
vorherige Änderung nächste Änderung

       § 40 Zweck


       § 40 Zeitpunkt und Zweck
       § 41 Prüfungsamt für die Zwischenprüfung
       § 42 Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung
       § 43 Prüfende für die Zwischenprüfung
       § 44 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
       § 45 Bestehen der Zwischenprüfung
       § 46 Zwischenprüfungszeugnis
       § 47 Bescheid über die nichtbestandene Zwischenprüfung
       § 48 Wiederholung der Zwischenprüfung
    Abschnitt 2 Laufbahnprüfung
       Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
          § 49 Diplomprüfung
          § 50 Prüfungsamt für die Laufbahnprüfung
          § 51 Bestandteile der Laufbahnprüfung
       Unterabschnitt 2 Diplomarbeit und Diplomkolloquium
          § 52 Zweck und Zeitpunkt der Diplomarbeit
          § 53 Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
          § 54 Diplomarbeitsordnung
          § 55 Prüfende für die Diplomarbeit
          § 56 Betreuung und Freistellung bei der Anfertigung der Diplomarbeit
          § 57 Verhinderung bei der Diplomarbeit
          § 58 Abgabe der Diplomarbeit
          § 59 Bestehen der Diplomarbeit
          § 60 Diplomkolloquium
          § 61 Wiederholung der Diplomarbeit und des Diplomkolloquiums
       Unterabschnitt 3 Schriftliche Abschlussprüfung
          § 62 Gegenstand und Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfung
          § 63 Prüfende für die schriftliche Abschlussprüfung
          § 64 Rangpunktzahl der schriftlichen Abschlussprüfung
          § 65 Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung
       Unterabschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
          § 66 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
          § 67 Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
          § 68 Prüfungskommissionen der mündlichen Abschlussprüfung
          § 69 Gegenstand und Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung
          § 70 Zuhörerinnen und Zuhörer bei der mündlichen Abschlussprüfung
          § 71 Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Abschlussprüfung
          § 72 Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
          § 73 Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
       Unterabschnitt 5 Bestehen der Laufbahnprüfung, Wiederholung der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
          § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
          § 75 Wiederholung der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung
          § 76 Abschlusszeugnis und Diplomurkunde
          § 77 Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung
    Abschnitt 3 Weitere Prüfungsvorschriften
       § 78 Fernbleiben und Rücktritt von einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
       § 79 Täuschung und Ordnungsverstoß bei Prüfungen
       § 80 Prüfungsakte und Einsichtnahme
       § 80a Entscheidung über Widersprüche
Teil 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
    § 81 Anerkennung von Studienleistungen und Prüfungsleistungen
Teil 6 Schlussvorschriften
    § 82 Qualitätsmanagement, Evaluation und Evaluationsordnung
vorherige Änderung nächste Änderung

    § 83 Übergangsvorschriften
    § 84 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


    § 83 Übergangsvorschriften für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2018 mit dem Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst begonnen haben
    § 84 Übergangsvorschriften für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2018 mit dem Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes begonnen haben
    Schlussformel
(heute geltende Fassung) 

§ 48 Wiederholung der Zwischenprüfung


vorherige Änderung

(1) Wird die Zwischenprüfung wiederholt (§ 17 Absatz 3 der Bundeslaufbahnverordnung), so ist sie vollständig zu wiederholen.



(1) Wird die Zwischenprüfung wiederholt (§ 17 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der Bundeslaufbahnverordnung), so ist sie vollständig zu wiederholen.

(2) Die Wiederholung findet frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses und spätestens fünf Monate nach Ende des Grundstudiums statt.

(3) Der weitere Studienverlauf wird wegen der Wiederholung der Zwischenprüfung nicht ausgesetzt.

(4) 1 Bei der Wiederholung wird jede Klausur von zwei Prüfenden bewertet. 2 Das Prüfungsamt bestellt die Erstprüfende oder den Erstprüfenden und die Zweitprüfende oder den Zweitprüfenden. 3 Eine oder einer der beiden Prüfenden muss hauptamtliche Lehrkraft der Hochschule sein.

(5) Die Rangpunkte, die bei der Wiederholung der Zwischenprüfung erreicht werden, ersetzen die zuvor erreichten.