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Zitierungen von § 35 BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 BinSchUO Ordnungswidrigkeiten (vom 18.01.2022)
...  1. einer vollziehbaren Auflage nach § 13 zuwiderhandelt, 2. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine Anlage oder ein Schwimmkörper nicht ohne eine ... eine dort genannte Fahrtauglichkeitsbescheinigung in Betrieb genommen wird, 3. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass die Fahrtauglichkeitsbescheinigung sich während der Fahrt an ... sich während der Fahrt an Bord befindet, 4. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder 7 nicht dafür sorgt, dass eine Einrichtung oder ein Ausrüstungsgegenstand sich in einem ... sich in einem dort genannten Zustand an Bord befindet, 5. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Mitteilung gemacht oder die Fahrtauglichkeitsbescheinigung ... Mitteilung gemacht oder die Fahrtauglichkeitsbescheinigung vorgelegt wird, 6. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper zu ... zu einer Sonderuntersuchung oder Sonderprüfung vorgeführt wird, 7. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift, Kopie oder Unterlage sich an Bord ... eine dort genannte Vorschrift, Kopie oder Unterlage sich an Bord befindet, 8. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift oder Kopie der Unterlagen vorgelegt ... eine dort genannte Vorschrift oder Kopie der Unterlagen vorgelegt wird, 9. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein Schwimmkörper ... Anlage oder ein Schwimmkörper nicht in Betrieb genommen wird, 10. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 oder Absatz 3 Nummer 17 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Unterlage oder ein Zeugnis sich an Bord befindet ... Unterlage oder ein Zeugnis sich an Bord befindet oder verfügbar ist, 11. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine elektrische Einrichtung explosionsgeschützt ausgeführt ... eine elektrische Einrichtung explosionsgeschützt ausgeführt ist, 12. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass eine Batterie oder ein Akkumulator entsprechend dort genannter ... ein Akkumulator entsprechend dort genannter Bestimmungen aufgestellt ist, 13. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass eine Prüfung veranlasst wird, 14. entgegen § 35 ... Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass eine Prüfung veranlasst wird, 14. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 15 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Bescheinigung vorgelegt wird, 15. ... dafür sorgt, dass eine dort genannte Bescheinigung vorgelegt wird, 15. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 oder 17 nicht dafür sorgt, dass eine Heiz-, Koch- oder Kühleinrichtung oder ... Bestimmungen entspricht oder Verhaltensregeln eingehalten werden, 16. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 nicht dafür sorgt, dass ein dort genanntes Rettungsmittel vorhanden oder geprüft ist, ... dass ein dort genanntes Rettungsmittel vorhanden oder geprüft ist, 17. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 19 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Krankentrage vorhanden ist, 18. ... dafür sorgt, dass eine dort genannte Krankentrage vorhanden ist, 18. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 20 nicht dafür sorgt, dass ein Beleuchtungskörper gekennzeichnet ist, 19. ... dafür sorgt, dass ein Beleuchtungskörper gekennzeichnet ist, 19. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 21 nicht dafür sorgt, dass eine Seil- oder Kettenanlage den dort genannten Bestimmungen ... eine Seil- oder Kettenanlage den dort genannten Bestimmungen entspricht, 20. entgegen § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 22 nicht dafür sorgt, dass das Bootszeugnis rechtzeitig vorgelegt wird, 21. entgegen ... nicht dafür sorgt, dass das Bootszeugnis rechtzeitig vorgelegt wird, 21. entgegen § 35 Absatz 2 Nummer 1 anordnet oder zulässt, dass eine dort genannte Flüssiggasanlage betrieben wird,  ... betrieben wird, 22. (aufgehoben) 23. (aufgehoben) 24. entgegen § 35 Absatz 2 Nummer 4 anordnet oder zulässt, dass ein dort genanntes Fahrzeug in Betrieb genommen wird,  ... zulässt, dass ein dort genanntes Fahrzeug in Betrieb genommen wird, 25. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrzeug dort genannten Anforderungen entspricht, 26. ... sorgt, dass ein Fahrzeug dort genannten Anforderungen entspricht, 26. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass ein tragbarer Feuerlöscher sich an vorgeschriebener Stelle ... ein tragbarer Feuerlöscher sich an vorgeschriebener Stelle befindet, 27. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass die Abdeckung eines Feuerlöschgerätes oder einer ... Auslöseeinrichtung von Feuerlöschanlagen gekennzeichnet ist, 28. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 4 Buchstabe a nicht dafür sorgt, dass eine Flüssiggasanlage nur dann betrieben wird, wenn das ... wenn das Fahrgastboot über einen dort genannten Antrieb verfügt, 29. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 4 Buchstabe b nicht dafür sorgt, dass eine Flüssiggasanlage dort genannten Vorschriften entspricht, ... dass eine Flüssiggasanlage dort genannten Vorschriften entspricht, 30. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 4 Buchstabe c nicht dafür sorgt, dass eine Flüssiggasanlage mit einer Warneinrichtung ausgestattet ... eine Flüssiggasanlage mit einer Warneinrichtung ausgestattet ist, 31. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass eine stillgelegte Bordkläranlage nicht in Betrieb genommen ... dass eine stillgelegte Bordkläranlage nicht in Betrieb genommen wird, 32. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine Feuerlöschdecke vorhanden ist, 33. entgegen ... 6 nicht dafür sorgt, dass eine Feuerlöschdecke vorhanden ist, 33. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass ein Fluchtweg oder Notausgang markiert, beleuchtet oder mit einem ... beleuchtet oder mit einem Sicherheitsleitsystem ausgestattet ist, 34. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass ein Teil eines Fahrzeugs gesichert ist oder ein Symbol angebracht ... ein Teil eines Fahrzeugs gesichert ist oder ein Symbol angebracht ist, 35. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass der Aufstellungsort der Defibrillatoren gekennzeichnet ist,  ... sorgt, dass der Aufstellungsort der Defibrillatoren gekennzeichnet ist, 36. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass ein Rettungsmittel untergebracht oder gekennzeichnet ist,  ... sorgt, dass ein Rettungsmittel untergebracht oder gekennzeichnet ist, 37. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Bestimmung eingehalten wird, 38. ... dafür sorgt, dass eine dort genannte Bestimmung eingehalten wird, 38. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine Sicherheitsrolle oder ein Sicherheitsplan aufgehängt ... dass eine Sicherheitsrolle oder ein Sicherheitsplan aufgehängt ist, 39. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Angabe sich in jeder Kabine befindet,  ... sorgt, dass eine dort genannte Angabe sich in jeder Kabine befindet, 40. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass ein Fahrgastboot nur für eine Tagesfahrt eingesetzt wird oder ... dort genannte Fahrt nicht angetreten wird, 41. (aufgehoben) 42. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 17 nicht dafür sorgt, dass sich ein Zeugnis an Bord befindet oder jederzeit verfügbar ... dass sich ein Zeugnis an Bord befindet oder jederzeit verfügbar ist, 43. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 18, 21 oder 22 nicht dafür sorgt, dass die zulässige Anzahl von Fahrgästen nicht ... zulässige Anzahl von Fahrgästen nicht überschritten wird, 44. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 19 das Sportfahrzeug nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, 45. entgegen § 35 ... 3 Nummer 19 das Sportfahrzeug nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, 45. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 20 nicht dafür sorgt, dass nicht mehr als die zulässige Anzahl von Fahrgästen ... oder die zulässige Anfahrtstrecke nicht überschritten wird, 46. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 23 an Bord des Sportfahrzeugs nicht die vorgeschriebene Ausrüstung vorhanden ist, 47. ... Sportfahrzeugs nicht die vorgeschriebene Ausrüstung vorhanden ist, 47. entgegen § 35 Absatz 4 Nummer 1 bis 3, 5 bis 16 oder 17 ein Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder einen Schwimmkörper führt, 48. ... eine schwimmende Anlage oder einen Schwimmkörper führt, 48. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 1 eine dort genannte Kopie, Bescheinigung, Unterlage oder Bedienungseinrichtung nicht, nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig aushändigt, 49. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 2 eine Prüfbescheinigung oder einen Abnahmebericht nicht, nicht richtig oder nicht ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig an Bord mitführt, 50. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Feuerlöscher nur zum Löschen dort genannter Brände ... nur zum Löschen dort genannter Brände verwendet wird, 51. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Flüssiggasanlage mit handelsüblichem Propan betrieben ... eine Flüssiggasanlage mit handelsüblichem Propan betrieben wird, 52. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 5 nicht dafür sorgt, dass eine offene Feuerstelle nicht betrieben wird, 53. entgegen ... nicht dafür sorgt, dass eine offene Feuerstelle nicht betrieben wird, 53. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine Rettungsweste angelegt wird, 54. entgegen § 35 ... 5 Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine Rettungsweste angelegt wird, 54. entgegen § 35 Absatz 5 Nummer 7 eine Aufgabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... dieser Verordnung" gestrichen. 9. § 32 Satz 2 wird aufgehoben. 10. § 35 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Angabe „Nummer 17" ersetzt. b) In Nummer 20 werden die Wörter „ § 35 Absatz 1 Nummer 22" durch die Wörter „§ 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 22" ersetzt. ... 20 werden die Wörter „§ 35 Absatz 1 Nummer 22" durch die Wörter „ § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 22" ersetzt. c) Nach der Nummer 34 wird folgende Nummer 35 ... c) Nach der Nummer 34 wird folgende Nummer 35 eingefügt: „35. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass der Aufstellungsort der Defibrillatoren gekennzeichnet ist,". ... Nach der neuen Nummer 44 wird folgende Nummer 45 eingefügt: „45. entgegen § 35 Absatz 3 Nummer 20 nicht dafür sorgt, dass nicht mehr als die zulässige Anzahl von Fahrgästen ...

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 7 BinSchRÄndV 2019 Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... „zum Ort" die Wörter „des Angelns oder" eingefügt. 4. § 35 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 17 werden die Wörter „§ 33 ... § 36 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 42 werden die Wörter „ § 35 Absatz 3 Nummer 17, 19 oder 20 die zulässige Anzahl von Fahrgästen" durch die Wörter „§ 35 Absatz ... 17, 19 oder 20 die zulässige Anzahl von Fahrgästen" durch die Wörter „ § 35 Absatz 3 Nummer 17, 19, 20 oder 21 nicht dafür sorgt, dass die zulässige Anzahl von Fahrgästen nicht" ersetzt. ... von Fahrgästen nicht" ersetzt. b) In Nummer 44 werden die Wörter „ § 35 Absatz 3 Nummer 21" durch die Wörter „§ 35 Absatz 3 Nummer 22" ersetzt.  ... 44 werden die Wörter „§ 35 Absatz 3 Nummer 21" durch die Wörter „ § 35 Absatz 3 Nummer 22" ersetzt. 6. In § 37 Absatz 2 werden im Satzteil vor Nummer 1 die ...