Artikel 3 - Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (BinSchUOEV k.a.Abk.)

V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398, 2032 (Nr. 33); Geltung ab 07.10.2018
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 7. Oktober 2018 BinSchUEV BinSchUO

Diese Verordnung tritt am 7. Oktober 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten

1.
Artikel 1 der Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2868; 2010 I S. 380),

2.
die Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 6. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2450, 2868), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. März 2017 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, und

3.
die Elfte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung vom 16. August 2017 (VkBl. S. 801)

außer Kraft.



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