Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung, der Saatgutverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais (RebPflVuaVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais


Artikel 3 ändert mWv. 11. Oktober 2018 SaatIV § 14

In § 14 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Populationen der Arten Hafer, Gerste, Weizen und Mais vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1418) wird das Datum „31. Dezember 2018" durch das Datum „28. Februar 2021" ersetzt.



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