interne Verweise§ 43a PflAPrV Erforderliche Unterlagen (vom 16.12.2023) ... Abschriften vorzulegen. Eine solche Aufforderung hemmt nicht den Fristlauf nach § 43 Absatz 3 . (6) Die antragstellende Person hat durch geeignete Unterlagen darzulegen, im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 4 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 43 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 43a Erforderliche ... Angabe „§ 1 Satz 2" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 19. § 43 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§ 1 ... verfügt, kann die Behörde von Satz 2 Nummer 3 und 4 abweichen." 20. Nach § 43 wird folgender § 43a eingefügt: „§ 43a Erforderliche ... beglaubigte Abschriften vorzulegen. Eine solche Aufforderung hemmt nicht den Fristlauf nach § 43 Absatz 3 . (6) Die antragstellende Person hat durch geeignete Unterlagen darzulegen, im Inland ...
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