Verordnung zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (DaTraGebVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.10.2018 BGBl. I S. 1650 (Nr. 35); Geltung ab 23.10.2018
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Eingangsformel 1)
Artikel 1 Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 303e Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 3 Nummer 12 Buchstabe b des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, und des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2).

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Artikel 1 Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Oktober 2018 DaTraGebV § 3

In § 3 Absatz 1 Nummer 1 der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 30. April 2014 (BGBl. I S. 458) wird das Wort „Datennutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt.

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Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit


Artikel 2 ändert mWv. 23. Oktober 2018 SGB X-OWiZustV

Die Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. März 2014 (BGBl. I S. 264) wird aufgehoben.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Oktober 2018.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn



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