Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (3. VAGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.10.2018 BGBl. I S. 1653 (Nr. 35); Geltung ab 23.10.2018
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Eingangsformel



Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund

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des § 88 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 4 sowie Satz 2, jeweils in Verbindung mit Satz 4, des § 217 Satz 1 Nummer 8 und 10 in Verbindung mit Satz 3 und 4 und des § 240 Satz 1 Nummer 11 und 12 in Verbindung mit Satz 3 und 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz,

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des § 235 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 7 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434):



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