Eingangsformel - Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2019 (InsoGeldFestV 2019)

V. v. 15.10.2018 BGBl. I S. 1700 (Nr. 35)
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 860-3-34-8 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Auf Grund des § 361 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der zuletzt durch Artikel 448 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:



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