interne Verweise§ 5 MPhG (vom 24.10.2008) ... für den Zugang zur Ausbildung nach § 4 ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und 2. der ...
§ 12 MPhG ... Bei Personen, die die staatliche Prüfung nach § 4 Abs. 2 bestanden haben, wird auf Antrag die Ausbildung nach § 9 Satz 1 auf 18 Monate oder bei ...
§ 13 MPhG (vom 01.03.2020) ... nach Maßgabe des § 3 die Mindestanforderungen an den Lehrgang nach § 4 Abs. 1 , das Nähere über die staatliche Prüfung für Masseure und medizinische ...
§ 14 MPhG (vom 07.12.2007) ... zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller an einem Lehrgang nach § 4 Abs. 1 oder an einer Ausbildung nach § 9 teilnehmen will oder teilnimmt. (3) Die ...
§ 17 MPhG ... die staatliche Anerkennung erhalten haben, gelten weiterhin als staatlich anerkannt nach § 4 Abs. 2 oder § 9, sofern die Anerkennung nicht zurückgenommen ...
§ 18 MPhG ... Ausbildung in einem medizinischen Fachberuf kann auf Antrag der Lehrgang nach § 4 Abs. 2 Satz 2 um sechs Monate verkürzt werden, wenn mindestens die Voraussetzung des § 5 ...
Zitat in folgenden NormenAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister (MB-APrV)
Artikel 1 V. v. 06.12.1994 BGBl. I S. 3770; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)
V. v. 06.12.1994 BGBl. I S. 3786; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
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