Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung
V. v. 02.06.2020 BGBl. I S. 1217
Artikel 1 StimmRMVÄndV ... ist elektronisch zu übermitteln." 2. § 3 wird aufgehoben. 3. § 4 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Im Fall einer technischen Störung der MVP, die ...
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