interne Verweise§ 28 PflKartV Verschließung ... Im Anschluss an die Kennzeichnung nach § 24 Abs. 1 wird jede Packung oder jedes Behältnis durch den Probenehmer oder unter seiner ...
§ 29 PflKartV Wiederverschließung ... oder jedes wiederverschlossenen Behältnisses sind außer den nach den §§ 24 , 26 und 27 vorgeschriebenen Angaben der Monat und das Jahr der Wiederverschließung und eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
V. v. 08.12.2015 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 1. PflKartVÄndV ... sein." 13. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 24 Absatz 2, § 25 Satz 1 und § 32 Absatz 1a) Angaben auf dem Etikett 1 ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 3 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung ... cc) Die bisherigen Nummern c bis h werden die Nummern f bis k. 3. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt: „§ 24a Pflanzenpass ... geändert: a) Der Bezugshinweis wird wie folgt gefasst: „(zu § 24 Absatz 2 , § 24a, § 25 Satz 1 und § 32 Absatz 1a)". b) Nach Nummer 2.3 wird ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1315/v18774.htm