Zitierungen von § 33a Pflanzkartoffelverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33a PflKartV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflKartV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
V. v. 08.12.2015 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 1. PflKartVÄndV
... die Wörter „und die Klasse" eingefügt. 11. § 33a wird wie folgt gefasst: „§ 33a Übergangsvorschrift Im ... eingefügt. 11. § 33a wird wie folgt gefasst: „§ 33a Übergangsvorschrift Im Falle von Pflanzgut, für das ein Antrag auf ...

Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Artikel 4 17. SaatGRÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
... eingefügt: „2a. die amtlich zugeteilte Seriennummer,". 2. § 33a wird wie folgt gefasst: „§ 33a Übergangsvorschrift  ... Seriennummer,". 2. § 33a wird wie folgt gefasst: „ § 33a Übergangsvorschrift Etiketten, die am 17. Juni 2017 bereits hergestellt waren, ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 3 12. SaatGRÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
... ein Etikett des Bundessortenamtes nach Anlage 4 Nummer 3 zu verwenden." 7. § 33a wird wie folgt gefasst: „§ 33a Übergangsvorschrift (1) ... 3 zu verwenden." 7. § 33a wird wie folgt gefasst: „§ 33a Übergangsvorschrift (1) Anerkennungsnummern, die bis zum 30. Juni 2010 von der ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed