interne Verweise§ 24 PflKartV Etikett ... die jeweilige Kennfarbe haben und als unverwischbaren Aufdruck die jeweiligen Angaben nach Anlage 4 enthalten; sie können auch zusätzlich in anderen Sprachen gemacht werden. ...
§ 25 PflKartV Einleger (vom 01.01.2016) ... als Aufdruck die Bezeichnung "Einleger" trägt und mindestens die Angaben der Anlage 4 Nr. 1.4 bis 1.8 enthält. Der Einleger ist nicht erforderlich, wenn ein Etikett aus ...
§ 27 PflKartV Angaben in besonderen Fällen (vom 01.01.2016) ... bestimmten Form gekennzeichnet sein. Soweit die Kennzeichnung zusätzliche Angaben nach Anlage 4 Nr. 1.13 enthält und diese nicht in deutscher Sprache angegeben oder in die deutsche Sprache ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Pflanzkartoffelverordnung
V. v. 08.12.2015 BGBl. I S. 2326
Artikel 1 1. PflKartVÄndV ... sein. 3.2 Das Pflanzgut darf nicht geschnitten sein." 13. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 24 Absatz 2, § 25 Satz 1 und ... geschnitten sein." 13. Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 24 Absatz 2, § 25 Satz 1 und § 32 Absatz 1a) Angaben auf dem Etikett ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 16.03.2010 BGBl. I S. 282
Artikel 3 12. SaatGRÄndV Änderung der Pflanzkartoffelverordnung ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Buchstabe d ist ein Etikett des Bundessortenamtes nach Anlage 4 Nummer 3 zu verwenden." 7. § 33a wird wie folgt gefasst: ... Juni 2010 in der am 26. März 2010 geltenden Fassung anzuwenden." 8. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe in der ...
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