Die
Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom
18. April 2018 (BGBl. I S. 480, 619) ist wie folgt zu berichtigen:
In Satz 1 des Bekanntmachungstextes ist die Angabe „Artikels 14" durch die Angabe „Artikels 28" zu ersetzen.