Die
Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom
3. September 2018 (BGBl. I S. 1358) ist wie folgt zu berichtigen:
In Satz 1 des Bekanntmachungstextes ist die Angabe „Artikels 3" durch die Angabe „Artikels 5" zu ersetzen.