Zitierungen von § 6 PackungsV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 PackungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PackungsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 10 AMNOG Änderung der Packungsgrößenverordnung
... Anwendungseinheiten um nicht mehr als 5 Prozent niedriger ist." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Das Nähere zur Ermittlung der ... niedriger ist." 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Das Nähere zur Ermittlung der Packungsgrößen bestimmt das Deutsche ... bei der Packungsgröße N2 hiervon abweicht." 3. Der bisherige § 5 wird § 6. 4. Die Anlagen 1 bis 6 werden ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung
V. v. 18.06.2013 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 7. PackungsVÄndV
... „durch die Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... „durch die Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 ... „durch die Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „in den Anlagen zu dieser ... Wörter „in den Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. cc) In Satz 3 werden die Wörter „durch diese ... die Wörter „nach Bekanntmachung der jeweiligen Änderung gemäß § 5 " ersetzt. c) Absatz 6 Satz 2 wird aufgehoben. 3. In § 3 Satz 1 ... 3 Satz 1 werden die Wörter „in der Anlage 4" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. 4. In § 4 werden die Wörter „der Anlagen zu dieser ... die Wörter „der Anlagen zu dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5 " ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze ... dieser Verordnung" durch die Angabe „nach § 5" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed