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Zitierungen von § 30a HkRNDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30a HkRNDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HkRNDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
V. v. 06.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 186
Artikel 1 1. HkRNDVÄndV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... in Kilowattstunden, die der Stromlieferant an Letztverbraucher geliefert hat." 10. § 30a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ...
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 15 EEGAusbGuEnFG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30 folgende Angabe zu § 30a eingefügt: „§ 30a Gekoppelte Lieferung von ... wird nach der Angabe zu § 30 folgende Angabe zu § 30a eingefügt: „ § 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen". 2. § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer ... 26 des Energiefinanzierungsgesetzes" ersetzt. 12. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen ... 12. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „ § 30a Gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweisen (1) Auf Antrag kann der Herkunftsnachweis ...
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