Artikel 1 - Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters, zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters und zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNDV2018EV k.a.Abk.)

V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853 (Nr. 38); Geltung ab 21.11.2018
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Artikel 1 Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien


Artikel 1 ändert mWv. 21. November 2018 HkRNDV

(gesamter Text siehe Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV)



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