interne Verweise§ 4 AGOZV Pflichten der Betriebe (vom 19.10.2023) ... zu ergreifen, um sicherzustellen, 1. dass Standardmaterial die Anforderungen nach § 6 und Vorstufen-, Basis- und Zertifiziertes Material die Anforderungen der §§ 8 bis 12 ...
§ 18 AGOZV Einfuhr (vom 19.10.2023) ... erfüllt: 1. im Fall von Standardmaterial von Obstpflanzen: die Anforderungen des § 6 Absatz 1 , 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: die Anforderungen der ... erfüllt: a) im Fall von Standardmaterial von Obstpflanzen die Anforderungen des § 6 Absatz 1 , b) im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen die Anforderungen der ... 1. im Fall von Standardmaterial von Obstpflanzen: auf die Erfüllung der Anforderungen des § 6 Absatz 5 , 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: auf die Erfüllung der ...
§ 20 AGOZV Ausnahmen (vom 01.12.2020) ... (2) Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen von den §§ 4, 6 , 6a und 6b für Anbaumaterial genehmigen, das für wissenschaftliche Zwecke, für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Artikel 4 PflGesNeuRV Änderung der Anbaumaterialverordnung 1) ... die Angabe „Absatz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 2. In § 6 Absatz 7 wird die Angabe „Absätze 2 bis 4, 5 Nummer 1 und Absatz 6" durch die Angabe ... und 5 und Absatz 6" ersetzt. 3. In § 7 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 6 Absatz 2 bis 4, 5 Nummer 1 bis 3 und Absatz 6" durch die Angabe „§ 6 Absatz 2 bis 4, 5 Nummer 1 bis 3, 5 und Absatz ... Angabe „§ 6 Absatz 2 bis 4, 5 Nummer 1 bis 3 und Absatz 6" durch die Angabe „ § 6 Absatz 2 bis 4, 5 Nummer 1 bis 3, 5 und Absatz 6" ersetzt. 4. In § 12 Absatz 3 werden die Wörter „und ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 6 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 6 Anforderungen an ... a) Die Angabe zu § 6 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 6 Anforderungen an Standardmaterial von Obstpflanzen § 6a Anforderungen an ... wieder genügt" eingefügt. f) Absatz 11 wird aufgehoben. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 6 Anforderungen an Standardmaterial von Obstpflanzen". b) In Absatz 1 werden nach ... jeweils die Wörter „von Obstpflanzen" eingefügt. 6. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a ... erfüllt: 1. im Fall von Standardmaterial von Obstpflanzen: die Anforderungen des § 6 Absatz 1 , 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: die Anforderungen der ... erfüllt: a) im Fall von Standardmaterial von Obstpflanzen die Anforderungen des § 6 Absatz 1 , b) im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen die Anforderungen der ... 1. im Fall von Standardmaterial von Obstpflanzen: auf die Erfüllung der Anforderungen des § 6 Absatz 5 , 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: auf die Erfüllung der ... Absatz 2 wird die Angabe „§§ 4 und 6" durch die Angabe „§§ 4, 6 , 6a und 6b" ersetzt. 15. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Der ...
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