Zitierungen von § 14 AGOZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 AGOZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AGOZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AGOZV Registrierung (vom 01.12.2020)
... Mit der Streichung erlöschen die dem Betrieb nach den §§ 9 bis 12 und § 14 Absatz 3 erteilten Genehmigungen. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über ...
§ 21 AGOZV Ordnungswidrigkeiten (vom 19.10.2023)
... für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 2. entgegen § 13 Absatz 1 oder § 14 Absatz 1 Satz 1 Anbaumaterial in den Verkehr bringt, 3. entgegen § 18 Absatz 1, 2 Satz 1 oder ...
§ 22 AGOZV Übergangsvorschriften (vom 19.10.2023)
... haben, 3. die Kennzeichnung, Verschließung und Verpackung die Anforderungen nach § 14 erfüllen und 4. auf dem Etikett oder in dem vom Verfügungsberechtigten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung und der Anbaumaterialverordnung
V. v. 26.05.2020 BGBl. I S. 1168
Artikel 2 ErhMischVuaÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung*
... vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1964) wird wie folgt geändert: 1. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... auch dann in Deutschland in Verkehr gebracht werden, wenn zur Kennzeichnung abweichend von § 14 Absatz 5 Satz 4 kein gelbes Dokument als Etikett verwendet wird, sofern das Etikett 1. schon vor dem ...

Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Artikel 4 PflGesNeuRV Änderung der Anbaumaterialverordnung 1)
... haben, 3. die Kennzeichnung, Verschließung und Verpackung die Anforderungen nach § 14 erfüllen und 4. auf dem Etikett oder in dem vom Verfügungsberechtigten ...

Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung
... 1 genannten Rechtsakte der Europäischen Union bleiben unberührt." 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 wird das Wort ...


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