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Zitierungen von § 15 AGOZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 AGOZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AGOZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 AGOZV Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung bei Anbaumaterial von Obstarten (vom 01.12.2020)
... ausgestellt, soweit aufgrund von Kontrollen der zuständigen Behörde gemäß § 15 festgestellt wurde, dass das Anbaumaterial den Anforderungen an die Anerkennung für ...
§ 16 AGOZV Vergleichsprüfungen (vom 19.10.2023)
... Die zuständige Behörde kann über die in § 15 aufgeführten Maßnahmen hinaus zur Durchführung von Vergleichsprüfungen in ... 1 oder 2 fest, dass Anbaumaterial die Voraussetzungen dieser Verordnung nicht erfüllt, gilt § 15 Absatz 8 entsprechend. (4) Bei der Durchführung der Untersuchungen und Versuche nach den ...
§ 17 AGOZV Mitteilungen
... begleitet gewesen ist, diese sich als fehlerhaft erwiesen haben oder Maßnahmen nach § 15 Absatz 8 angeordnet worden sind, 2. Mitteilungen über Kontrollen, Befunde und ... worden sind, 2. Mitteilungen über Kontrollen, Befunde und Maßnahmen nach § 15 , 3. Mitteilungen über die Durchführung, den Stand und die Ergebnisse von ...
§ 20 AGOZV Ausnahmen (vom 01.12.2020)
... Behörde kann für Betriebe Ausnahmen von § 4 zulassen und von Kontrollen nach § 15 absehen, soweit 1. das Anbaumaterial im Betrieb abgegeben oder auf Wochenmärkten ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Umsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/145 der Kommission vom 29. Januar 2025 zur Änderung der Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU in Bezug auf die unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädlinge Tobacco ringspot virus, Tomato ringspot virus, Pucciniastrum minimum (Schweinitz) Arthur und Fig mosaic agent und zur Berichtigung dieser Durchführungsrichtlinie hinsichtlich Maßnahmen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & SchneiderV. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 83
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung
... auf die Angaben nach Absatz 1 Nummer 3, 4, 6, 7 und 8 zulässig." 12. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 werden die Wörter „Anlagen 2, ...
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