Artikel 1 - Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (7. SVRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 SVRV § 7, mWv. 1. Januar 2020 § 11, § 16

Die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 42 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Zahlungsanordnung ist von dem zur Anordnung Befugten schriftlich oder im Wege IT-gestützter Verfahren zu erteilen."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2020

2.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „410 Euro" durch die Angabe „800 Euro" ersetzt.

b)
In Absatz 1a Satz 1 wird die Angabe „150 Euro" durch die Angabe „250 Euro" ersetzt.

3.
In § 16 Absatz 2 wird die Angabe „150 Euro" durch die Angabe „250 Euro" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 7. SVRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. SVRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 7. SVRVÄndV
... 1. Januar 2019 in Kraft, soweit nicht in Absatz 2 etwas Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 1 Nummer 2 und 3 tritt am 1. Januar 2020 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 4 GKV-FKG Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
... der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1627), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2018 (BGBl. I S. 2023 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 171d Abs. 1" durch die Angabe ...


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